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   FG Münster, 10.10.2005 - 13 V 1792/05 E   

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FG Münster, 10.10.2005 - 13 V 1792/05 E (https://dejure.org/2005,12836)
FG Münster, Entscheidung vom 10.10.2005 - 13 V 1792/05 E (https://dejure.org/2005,12836)
FG Münster, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 - 13 V 1792/05 E (https://dejure.org/2005,12836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    "Ernstliche Zweifel" als Voraussetzug für die Aussetzung einer Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts; Versteuerung von Gewinnen aus Optionsgeschäften; Verfassungsmäßigkeit des § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG); Absehen von einer Nichtigkeitserklärung der ...

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 49
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus FG Münster, 10.10.2005 - 13 V 1792/05
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 09.03.2004 2 BvL 17/02, BStBl. II 2005, 56, entschieden, dass § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b EStG in der für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 des GG unvereinbar und daher nichtig sei, soweit er Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren beträfe.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 09. März 2004 2 BvL 17/02 BStBl. II 2005, 56 im Einzelnen ausgeführt, dass die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus privaten Wertpapiergeschäften i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG die Jahre 1997 und 1998 betreffend nicht den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG entspricht, da eine gleichheitsgerechte Durchsetzung des Steueranspruchs an strukturellen Erhebungsmängeln scheitere.

  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    Auszug aus FG Münster, 10.10.2005 - 13 V 1792/05
    Dies sei insofern geboten, als nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30.09.1998 2 BvR 1818/91 der völlige Ausschluss von Verlustverrechnung bei laufenden Einkünften aus der Vermietung beweglicher Gegenstände nach § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG verstoße und daher nichtig sei.

    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 30.09.1998 2 BvR 1818/91 lediglich die Verfassungswidrigkeit für einen anderen Tatbestand entschieden.

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Münster, 10.10.2005 - 13 V 1792/05
    Im Fall des Zinsurteils vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89 BStBl. II 1991, 654 wurde zwar eine solche Übergangsfrist gewährt, während deren Dauer die bisherige materielle Besteuerungsgrundlage weiterhin Gültigkeit behielt.
  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 26/01

    Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil

    Auszug aus FG Münster, 10.10.2005 - 13 V 1792/05
    Auch im Rahmen des § 39 Abs. 2 AO gilt § 41 Abs. 1 Satz 1 AO, wonach die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäftes für die Besteuerung unerheblich ist, soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäftes gleichwohl eintreten lassen (vgl. Kruse in Tipke-Kruse, AO, § 39 Rz. 34, Fischer in Hüschmann, Hepp, Spitaler, AO, § 39 Rz. 168, BFH-Urteil vom 17.02.2004 III R 26/01, BStBl. II 2004, 651 m.w.N. für den Fall eines formunwirksamen Kaufvertrages).
  • BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01

    Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Jahre vor 1999

    Auszug aus FG Münster, 10.10.2005 - 13 V 1792/05
    Dies gelte um so mehr, als der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 01.06.2004 IX R 35/01 die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zur Verlustverrechnung sogar auf die Vorschrift des § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG a. F. übertragen habe.
  • BFH, 11.06.2003 - IX B 16/03

    Vollziehungsaussetzung bei Wertpapiergeschäften

    Auszug aus FG Münster, 10.10.2005 - 13 V 1792/05
    Verhindert das staatliche Gemeinwesen einen effektiven Steuerzugriff durch strukturell gegenläufige Normen und tatsächliches Nichtvollziehen selbst, so kann es sich nicht darauf berufen, eine Aussetzung der Vollziehung bei den mehr oder weniger zufällig erfassten Spekulationsgewinnen führe zu hohen Steuerausfällen und gefährde daher die öffentliche Haushaltsführung (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Juni 2003 IX B 16/03, BStBl. II 2003, 663).
  • BFH, 29.06.2004 - IX R 26/03

    Spekulationsgewinne - Besteuerung in 1994 nicht verfassungswidrig

    Auszug aus FG Münster, 10.10.2005 - 13 V 1792/05
    Das dargelegte Vollzugsdefizit bestand auch während der Streitjahre (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2004 IX R 26/03, BStBl. II 2004, 995 und vom 23. November 2004 IX R 3/02, BFH/NV 2005, 850), so dass die Norm des § 22 Nr. 3 EStG für den Streitzeitraum verfassungswidrig und eine hierauf gestützte Besteuerung der Gewinne aus Optionsgeschäften rechtswidrig erscheint.
  • BFH, 16.06.2004 - I B 44/04

    Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50 a EStG

    Auszug aus FG Münster, 10.10.2005 - 13 V 1792/05
    Derartige Zweifel sind anzunehmen, wenn bei überschlägiger Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründe gewichtige gegen sie sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken oder Unklarheit in der Beurteilung von Fragen aufwerfen (z. B. BFH-Beschluss vom 16.06.2004 I B 44/04, BStBl II 2004, 882 m. w. N.).
  • BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvL 8/05

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Vorlage zur Frage, ob die

    Auszug aus FG Münster, 10.10.2005 - 13 V 1792/05
    Die vorliegende Rechtsfrage ist Gegenstand zweier Vorlagebeschlüsse beim BVerfG (Beschluss FG Münster vom 05. April 2005 8 K 4710/01 E, EFG 2005, 1117, Az des BVerfG 2 BvL 8/05; Beschluss FG Münster vom 13. Juli 2005 10 K 6837/03, StE 2005, 561, Az des BVerfG 2 BvL 12/05).
  • BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvL 12/05

    Wegen unzureichender Begründung unzulässige Vorlage zur Frage, ob die Besteuerung

    Auszug aus FG Münster, 10.10.2005 - 13 V 1792/05
    Die vorliegende Rechtsfrage ist Gegenstand zweier Vorlagebeschlüsse beim BVerfG (Beschluss FG Münster vom 05. April 2005 8 K 4710/01 E, EFG 2005, 1117, Az des BVerfG 2 BvL 8/05; Beschluss FG Münster vom 13. Juli 2005 10 K 6837/03, StE 2005, 561, Az des BVerfG 2 BvL 12/05).
  • FG Münster, 05.04.2005 - 8 K 4710/01

    Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren und

  • FG Münster, 13.07.2005 - 10 K 6837/03

    Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren auch für 1994

  • BFH, 23.11.2004 - IX R 3/02

    Optionsgeschäft - Besteuerung

  • FG Niedersachsen, 08.08.2006 - 13 K 463/02

    Steuerbarkeit von sog. Stillhalteroptionsprämien; Qualifizierung eines

    Zwar hat das FG Münster in mehreren Entscheidungen die Auffassung vertreten, dass § 22 Nr. 3 EStG verfassungswidrig sei, soweit die Vorschrift die Besteuerung von Optionsgeschäften betreffe, weil insoweit ein verfassungswidriges Vollzugsdefizit vorliege (Vorlagebeschluss des FG Münster vom 5. April 2005 8 K 4710/01 E, EFG 2005, 1117; Beschluss des FG Münster vom 10. Oktober 2005 13 V 1792/05 E, EFG 2006, 49; vgl. auch Vorlagebeschluss des FG Münster vom 13. Juli 2005 10 K 6837/03 E, EFG 2005, 1542).
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